Uwe Freyschmidt
Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt ist seit 1993 als Strafverteidiger tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht ist er vornehmlich spezialisiert auf die Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts, Steuerstrafrechts, Arztstrafrechts und Verkehrsstrafrechts. Herr Freyschmidt ist Gründungspartner der Sozietät Bärlein | Freyschmidt | Frings | Pananis | Venn in Berlin.
Darüber hinaus ist Uwe Freyschmidt 2. Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins e.V. und Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht, Sportrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Als Redner und Dozent u.a. im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist Herr Freyschmidt bundesweit für Unternehmerverbände, Versicherungen und Anwaltsvereinigungen tätig.
Uwe Freyschmidt ist Mitherausgeber des StrafRechtsReports (StRR).
Veröffentlichungen:
- Mitbearbeiter des Beck`schen Mandatshandbuchs Vorstand der AG (Kap. 7: „Strafrechtliche Ermittlungen gegen Vorstandsmitglieder“), Beck Verlag, München
- Autor des Handbuchs „Verteidigung in Straßenverkehrssachen“ (Reihe Praxis der Strafverteidigung), C.F. Müller Verlag, Heidelberg


