virtueller Mootcourt Strafprozessrecht
Wollen Sie Ihre Kenntnisse im Strafprozeßrecht zur Anwendung bringen, früher erworbenes Wissen auffrischen oder vielleicht parallel zur StPO-Vorlesung praxisbezogen lernen?
Dann sind Sie hier genau richtig, denn der virtuelle MootCourt bietet Ihnen die Möglichkeit, realitätsnah gestaltete Strafprozeßrechtsfälle aus der Sicht der Verteidigung zu bearbeiten und dabei zugleich das Wissen im Strafverfahrensrecht "spielerisch" auszubauen.
zum virtuellen MootCourt.
Kurzbeschreibung
Der virtuelle MootCourt ermöglicht es, das Strafprozeßrecht induktiv im Sinne eines juristischen Rollenspiels am PC zu erlernen. Im Internet werden dazu realitätsnah gestaltete Rechtsfälle präsentiert, welche es für die Teilnehmer aus Verteidigersicht zu bearbeiten gilt, indem sie "gegen den PC antreten". Ergänzend werden Wissenskontrollen, Lernhilfen, Diskussionsforen etc. im Internet angeboten.
Teilnehmerkreis
Mitmachen kann jeder, der Kenntnisse im Strafverfahrensrecht zur Anwendung bringen, früher erworbenes Wissen auffrischen oder praxisbezogen lernen möchte. Insbesondere sind Studierende der Rechtswissenschaft, Rechtsreferendare und anwaltliche Berufsanfänger eingeladen, teilzunehmen. Um aus dem virtuellen MootCourt optimalen Nutzen ziehen zu können, erscheint ein Mindestmaß an Vorkenntnissen im Strafprozeßrecht jedoch sinnvoll. Es empfiehlt sich daher, vor der Teilnahme am MootCourt bereits eine Vorlesung zu den Grundzügen der StPO gehört zu haben bzw. eine solche parallel zum MootCourt zu besuchen.
Dem MootCourt zugrundeliegende Problemlage
Die Inhalte des Strafprozeßrechts sind auf herkömmliche Art und Weise, also allein in universitären Vorlesungen und Übungen sowie durch Lehrbücher, nur schwer vermittelbar. Diese Rechtsmaterie sträubt sich gewissermaßen gegen eine deduktive Vermittlung. Das Prozeßrecht braucht zwangsläufig die Lebendigkeit und das "Spielerische" der Rechtswirklichkeit. Andererseits sind vertiefte Kenntnisse im Strafverfahrensrecht bedeutsam für den Erfolg in der juristischen Berufspraxis. Es ist jedoch zu beobachten, daß der Kenntnisstand vieler Kandidaten im 1. juristischen Staatsexamen auf diesem Gebiet nur mäßig ist. Die Relevanz des Strafprozeßrechts wird vielen jungen Juristen erst beim Einstieg in die Berufspraxis klar. Dann bleibt aber oft keine Zeit mehr für eine gründliche, wissenschaftlich reflektierte Einarbeitung.
Hinzu kommt, daß die juristische Ausbildung an den Universitäten gegenwärtig vorwiegend aus Richterperspektive erfolgt. Dadurch ergeben sich Defizite im Bereich der Ausbildung in der spezifischen Sicht- und Denkweise von Strafverteidigern sowie im anwaltlichen Handeln. Die Arbeitsmarktsituation erfordert jedoch eine anwaltsorientierte Juristenausbildung, denn etwa drei Viertel der Studierenden werden nach Ablegen der Staatsexamina als Rechtsanwälte tätig.
Der innovative Lösungsansatz: Virtueller MootCourt
Der virtuelle MootCourt ist dazu konzipiert, zur Lösung dieser Problemlage beizutragen. Als "MootCourts" bezeichnet man üblicherweise Lehrveranstaltungen mit dem Charakter von Prozeßrollenspielen, bei denen Studierende in die Rolle jeweils eines der Verfahrensbeteiligten schlüpfen und aus dessen Sicht einen Fall zu bearbeiten haben, indem sie die jeweils erforderlichen Prozeßhandlungen ausführen. In derartigen Lehrveranstaltungen wurden positive Erfahrungen gemacht, da Relevanz und Strukturen des Prozeßrechts hier anschaulich und praxisnah zu erfahren sind. Allerdings werden solche realen MootCourts - so erfolgversprechend sie unter didaktischen Gesichtspunkten auch sind - gegenwärtig an den Universitäten nicht flächendeckend für alle Studierenden angeboten, zumal sie sehr personalintensiv sind und gerade in der Juristenausbildung das zahlenmäßige Verhältnis von Lehrenden zu Lernenden ungünstig wie in keinem anderen Studiengang ist.
Diese Schwierigkeiten realer MootCourts vermeidet der virtuelle MootCourt mit seinem neuartigen didaktischen Konzept. Hier ist die Teilnehmerzahl prinzipiell unbegrenzt. Der Lernende bekommt anhand von Texten, insbesondere originalgetreu gestalteten Aktenstücken, einen Fall auf dem Spielbildschirm präsentiert, den er aus Verteidigersicht interaktiv am Computer zu bearbeiten hat. Er tritt dabei gewissermaßen "gegen den PC" an. Es gilt, durch zweckmäßige Verteidigungshandlungen (Ausübung von Frage- und Erklärungsrechten, Stellen von Beweisanträgen, Einlegen von Rechtsbehelfen etc.) die weitere Verfahrensentwicklung für den "virtuellen Mandanten" möglichst günstig zu beeinflussen. Dabei bewertet das Programm die Verteidigungshandlungen des Spielers und liefert Rückmeldungen. Diese sind - je nach Fall - unterschiedlich ausgestaltet. Entweder bekommt der Teilnehmer sofort nach einer unzweckmäßigen Verteidigungshandlung einen Hinweis auf den Bildschirm oder das "virtuelle Strafverfahren" wird zunächst fortgeführt und der Spieler sieht dann in der weiteren Entwicklung des Falles, daß er eine unzweckmäßige Handlung ausgeführt oder eine zweckmäßige unterlassen hat, und wie sich sein Fehler auswirkt. Diese Rückkopplung erlaubt es dem Lernenden, sein Verhalten zu reflektieren und sichert den Lernerfolg.
Durch die spielerische Ausgestaltung des virtuellen MootCourts soll auch der "Spaßfaktor" nicht zu kurz kommen.
Dabei soll das virtuelle Rollenspiel herkömmliche universitäre Veranstaltungen zum Strafprozeßrecht - also Vorlesungen, Übungen etc. - nicht ersetzen, sondern ergänzen und das dort erworbene Wissen anwendungsbezogen vertiefen. Ergänzend zu dem virtuellen Rollenspiel werden im Internet Wissenskontrollen, Lernhilfen, Diskussionsforen, Links etc. angeboten, um dem Interessierten eine Vertiefung und Wiederholung des in den Fällen vermittelten Stoffs zu ermöglichen. Die durch den virtuellen MootCourt vermittelten Inhalte betreffen den strafverfahrensrechtlichen Pflichtstoff im 1. juristischen Staatsexamen. Das Konzept des MootCourts ist jedoch auch auf die Ausbildung in der Wahlfachgruppe "Strafrechtspflege" sowie die postuniversitäre Ausbildung im Referendariat übertragbar. Prinzipiell ist es sogar denkbar, ohne grundlegende Änderungen des MootCourt-Konzeptes auch Fälle aus dem Zivilprozeßrecht oder dem Verwaltungsprozeßrecht zu gestalten.


