Information
Gerichtsbezirk
Dresden
Bemessung der Tagessatzhöhe bei sozial schwachen Angeklagten
Delikte:
unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Strafmaß:
40 Tagessätze zu 15 EUR.
Besonderheiten des Verfahrens:
Das Amtsgericht hatte mit Strafbefehl gegen den Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 25,00 EUR festgesetzt. Mit Urteil hat das Amtsgericht auf den auf die Höhe des Tagessatzes beschränkten Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl die Tagessatzhöhe mit 15,00 EUR bemessen. Es hat dabei ein Nettoeinkommen des Angeklagten in Höhe von 555,10 EUR festgestellt und die Tagessatzhöhe zunächst mit 18,50 EUR berechnet. Mit Blick auf das geringe Einkommen des Angeklagten hat das Amtsgericht die Tagessatzhöhe um 3,50 EUR auf 15,00 EUR abgesenkt.
Urteil: OLG Dresden, Beschl. v. 18.11.08 - 2 Ss 742/08 n.rk.


