Login




Jetzt registrieren
Zugangsdaten vergessen?

Information

Geld- und Wertzeichenfälschung - §§ 146 ff. StGB

LG Bochum

Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten in 15 Fällen

strafbestimmende Delikte:
§ 152a a.F. StGB

Strafmaß:
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten

strafzumessungsrelevante Kriterien:

  • Annahme eines minder schweren Falles i.S.d. § 152a Abs. 3 a.F. StGB aufgrund deutlichen Überwiegens von Strafmilderungsgründen
  • Angeklagter ist nicht vorbestraft


Urteil:
LG Bochum, Urt. v. 25.04.2006 - 1 KLs 46 Js 300/04