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Information

Eigentumsdelikte: Betrug - §§ 263 ff. StGB

AG Leipzig

Versuchter gemeinschaftlicher Betrug in besonders schwerem Fall in 19 Fällen sowie gemeinschaftlicher schwerer Betrug in 88 Fällen

strafbestimmende Delikte:
§ 263 StGB

Strafmaß:
Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren 4 Monaten

strafzumessungsrelevante Kriterien:

  • strafmildernd bewertet wurden das Fehlen von Vorstrafen, das Geständnis zum äußeren Sachverhalt, der Zeitablauf seit der Tat, der Fehler der Gesetzgebung bei Einführung des § 421 g SGB III und der geringe Schaden im Einzelfall.
  • Gegen die Angeklagten sprach der vergleichsweise hohe Organisationsgrad, der darin eingebundenen beträchtlichen Schadensgeneigtheit sowie die besonders verwerfliche Behandlung der Arbeitnehmer.

Besonderheiten des Verfahrens:

Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens war im Wesentlichen die Frage, ob den Angeklagten auf Grund der im Tatzeitraum und bis zum Jahr 2006 unklaren sozialgerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere zur Frage des Vermittlungsbegriffs, überhaupt ein strafrechtlicher Vorwurf zu machen war.


Urteil:
AG Leipzig, Urt. v. 04.07.2007 - 204 Ls 211 Js 101465/03
siehe auch die
(rechtskräftige) Berufungsentscheidung des Landgerichts Leipzig

 


LG Leipzig

Mehrfacher gewerbsmäßiger Betrug

strafbestimmende Delikte:
§ 263 StGB

Strafmaß:

  • Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, ausgesetzt zur Bewährung
  • Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 40 EUR

strafzumessungsrelevante Kriterien:

  • nunmehr umfassendes und von Reue getragenes Geständnis

Besonderheiten des Verfahrens:

Der Entscheidung vorausgegegangen war eine Absprache, wonach das Gericht bei einem glaubwürdigen Geständnis eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe nebst Geldstrafe zusicherte. Auf dieser Grundlage konnte die zunächst erstinstanzlich verhangene Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten auf 2 Jahre reduziert werden. Die Bewährungszeit wurde auf 3 Jahre festgesetzt; dem Angeklagten wurde lediglich die Mitteilung jedes Wohnsitzwechsels aufgegeben.


Urteil:
LG Leipzig, Urt. v. 31.01.2008 - 11 Ns 211 Js 101465/03 (rkr.)