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Strafmaßtabelle & Strafzumessung Geldstrafe

Die Bemessung der Strafe hängt im Einzelfall von verschiedenen Faktoren ab und kann – auch bei gleicher Fallgestaltung – von Gericht zu Gericht verschieden sein. Eine verbindliche "Strafmaßtabelle" lässt sich deshalb in der juristischen Literatur nicht finden.

In manchen Verfahren wäre es jedoch für den Rechtsanwalt sehr hilfreich, die Strafzumessung durch ein bestimmtes Gericht für einen bestimmten Sachverhalt zu kennen und sich daran orientieren zu können. An dieser Stelle möchten wir daher – gemeinsam mit Ihnen – eine "Strafmaßtabelle" aufbauen. Diese soll Ihnen einen Überblick geben, wie verschiedene Straftaten an den Gerichten in Deutschland hinsichtlich der Bemessung der Strafe behandelt werden. Natürlich wird diese Strafmaßtabelle keine verbindlichen Aussagen treffen können; sie gibt Ihnen jedoch Anhaltspunkte für Ihre tägliche Praxis.

Da es bisher eine solche Strafmaßtabelle nicht gibt, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Schicken Sie uns Ihre erstrittenen Entscheidungen, sodass wir diese entsprechend Delikt, Gerichtsbarkeit und Strafzumessung einsortieren und auch das Urteil hinterlegen können.

Beteiligen Sie sich am Aufbau dieser einzigartigen Strafmaßtabelle. Schicken Sie uns das Urteil – am besten in digitaler Form – an folgende E-Mail-Adresse: strafrecht-wkdis(at)wolterskluwer.de, faxen Sie uns das Urteil (Fax: +49 2533 9300-55340) oder schicken Sie es per Post an Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, z.H. Herrn Florian Blatz, Feldstiege 100, 48161 Münster.
Bitte beachten Sie auch die "Empfehlungen für die Übersendung von Entscheidungen".

Sofern Sie es wünschen, werden Sie bzw. Ihre Kanzlei als Einsender des Urteils namentlichen genannt.

 Ab sofort können Sie uns auch gerne Informationen übersenden, wie "Ihre" Gerichte die Tagessatzhöhe bei Geldstrafe bestimmen. Bitte benutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

 

Sie können auch die allgemeine Portalsuche für Ihre Recherche nutzen.