Der Verteidiger hat einen Anspruch darauf, dass über seinen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht und über deren Durchführung willkürfrei entschieden wird.
Der Verteidiger hat einen Anspruch darauf, dass über seinen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht und über deren Durchführung willkürfrei entschieden wird.
Ein Fortsetzungstermin ist nur dann geeignet, die Unterbrechungsfristen des § 229 Abs. 1 oder 2 StPO zu wahren, wenn in ihm zur Sache verhandelt, mithin das Verfahren inhaltlich auf den abschließenden Urteilsspruch hin gefördert wird.
Eingeschränkte Beiordnung eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Anrechnung von bereits gezahlter Vergütungen kollidiert mit dem Vergütungsanspruch des Verteidigers — Vereinbarkeit einer eingeschränkte Beiordnung eines Rechtsanwalts bzgl. der Anrechnung von bereits gezahlter Vergütungen mit dem Vergütungsanspruch des Verteidigers
Unveränderte Fassung des am 11.09.2010 vor dem 3. EU-Strafrechtstag der Strafverteidigervereinigung NRW in Bonn gehaltenen Vortrags von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann, München.
Erfüllung des Tatbestands der unerlaubten Ausfuhr von Betäubungsmitteln gem. § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bzw. § 30a Abs. 1 BtMG durch Versendung von Medikamenten mit den Wirkstoffen Alprazolam, Clonazepam, Diazepam, Lorazepam, Lormetazepam, Midazolam, Oxazepam, Temazepam, Triazolam, Tetrazepam und Zolpidem ins Ausland - Anwendbarkeit der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften auf sog. ausgenommene Zubereitungen - Bandenmäßige Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge