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Strafrechtsportal » Inhalte » Entscheidung/Thema des Monats » 2009
Entscheidungen/Themen des Jahres 2009
- Dezember 2009: OLG Bamberg, Beschl. v. 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09
- § 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 I OWiG bildet für die von der Polizei in Bayern im Rahmen des sog. Brückenabstandsmessverfahrens (VAMA) durchgeführten anlassbezogenen Videoaufzeichnungen zur Identifizierung Betroffener eine hinreichende gesetzliche Rechtsgrundlage für damit verbundene Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
- November 2009: AG Meißen, Beschl. v. 05.10.2009 - 13 Owi 705 Js 54110/08
- Beweiserhebungsverbot bei Maßnahmen der Verkehrsüberwachung mit dem System VKS 3.01 der Firma VIDIT und des daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots des unter Verstoß gegen das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung gewonnenen Beweisfotos bzw. Bildausschnitts zum Beweis der Fahrereigenschaft.
- Oktober 2009: BGH, Urt. v. 09.07.2009 - 5 StR 263/08
- Fristsetzung für die Stellung von Beweisanträgen; Mitglied des Leitungsorgans eines Rechtsanwaltsversorgungswerks als Amtsträger.
- September 2009: BVerfG, Beschl. v. 11.08.2009 – 2 BvR 941/08
- Die verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Verkehrsvorgängen greift in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieser Eingriff ist nur aufgrund eines Gesetzes und nicht nur aufgrund einer Verwaltungsanweisung erlaubt.
- August 2009: BVerfG, Beschl. v. 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07
- Die Rechtsprechung, nach der eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass eine von einem Rechtsanwalt bei Strafverteidigungen vereinbarte Vergütung, die mehr als das Fünffache über den gesetzlichen Höchstgebühren liegt, unangemessen hoch und damit zu kürzen ist, verstößt gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit und ist deshalb verfassungswidrig.
- Juli 2009: BVerfG, Beschl. v. 04.05.2009 - 2 BvR 2252/08
- Im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ist bei der Prüfung der Frage der Beiordnung eines Pflichtverteidigers hinsichtlich der Beurteilung der Schwere der Tat die für den Betroffenen mittelbar drohende Folge des Führerscheinentzugs durch die Fahrerlaubnisbehörde in die Beurteilung einzubeziehen.
- Juni 2009: LG Mainz, Beschl. v. 06.04.2009 - 1 Qs 49/09
- Im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ist bei der Prüfung der Frage der Beiordnung eines Pflichtverteidigers hinsichtlich der Beurteilung der Schwere der Tat die für den Betroffenen mittelbar drohende Folge des Führerscheinentzugs durch die Fahrerlaubnisbehörde in die Beurteilung einzubeziehen.
- Mai 2009: OLG Hamm, Beschl. v. 12.03.2009 - 3 Ss 31/09
- Ordnet ein Polizeibeamter auch heute noch, ohne dass „Gefahr im Verzug“ vorliegt die Entnahme einer Blutprobe „entsprechend der langjährigen Praxis“ an, ohne einen Richter kontaktiert zu haben, ist das eine so grobe Verkennung der Eilzuständigkeit, dass das zur Annahme eines Beweisverwertungsverbotes führt.
- April 2009: GStA Hamm, Bescheid vom 11.03.2009 - 2 Zs 734/09 und 2 Zs 735/09
- Bei dem einmaligen Download eines Computerspiels und der dadurch begangenen Urheberrechtsverletzung handelt es sich um ein Massenphänomen. Im Hinblick auf den geringen persönlichen Schuldvorwurf des einmaligen Downloads ist die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft nicht zwingend veranlasst.
- März 2009: BGH, Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08
- 1. Wird ein Tatverdächtiger zunächst zu Unrecht als Zeuge vernommen, so ist er wegen des Belehrungsverstoßes (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO) bei Beginn der nachfolgenden Vernehmung als Beschuldigter auf die Nichtverwertbarkeit der früheren Angaben hinzuweisen („qualifizierte“ Belehrung). 2. Unterbleibt die „qualifizierte“ Belehrung, sind trotz rechtzeitigen Widerspruchs die nach der Belehrung als Beschuldigter gemachten Angaben nach Maßgabe einer Abwägung im Einzelfall verwertbar. 3. Neben dem in die Abwägung einzubeziehenden Gewicht des Verfahrensverstoßes und des Sachaufklärungsinteresses ist maßgeblich darauf abzustellen, ob der Betreffende nach erfolgter Beschuldigtenbelehrung davon ausgegangen ist, von seinen früheren Angaben nicht mehr abrücken zu können [im Anschluss an BGHSt 51, 367 = StV 2007, 450, 452 = StRR 2007, 224).
- Februar 2009: BGH, Urt. v. 04.12.2008 - IX ZB 41/08
- Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die für bestimmende Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform.
- Januar 2009: BGH, Beschl. v. 08.01.2008 - StB 12/08
- Auch das Verfahren zur Gewährung von nachträglichem Rechtsschutz gegen eine Postbeschlagnahme richtet sich allein nach § 101 Abs. 7 StPO, der eine spezielle Regelung für alle dort benannten heimlichen Ermittlungsmaßnahmen enthält und daher alle allgemeinen Rechtsbehelfe verdrängt.


